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Steuerverwaltung: Teurer Schwachsinn!


Was für ein ausgemachter Schwachsinn. Bereits Mitte Februar forderte die Luxemburger Steuerverwaltung Tausende von Steuerpflichtigen per Brief auf, ihre Steuererklärung bis spätestens 31. Dezember 2024 abzugeben. Eine verdammt frühe Erinnerung, die den gemahnten Steuerzahler ein beträchtliches Sümmchen kosten dürfte. Denn jeder Brief kostet einen Euro. Da kommen allein an Porto mehr als 560.000 Euro raus – ohne Papier, Kuvert, Ausdruck und Personal!


Oder sind Luxemburgs Kassen schon so leer, dass man auf eine frühe Abgabe der Steuererklärung 2023 spekuliert. Es hört sich jedenfalls so an. „Nichts spricht dagegen“, frohlockt die Steuerverwaltung. Das gilt auch, „wenn frühere Steuerbescheide gegebenenfalls noch nicht ausgestellt worden sind.“


Ziemlich unverschämt. Denn während sich die Steuerverwaltung ziemlich viel Zeit mit den Steuererklärungen des letzten Jahres – und insbesondere mit Steuerrückzahlungen – lässt, wird der Steuerzahler angemahnt, über-pünktlich seine Erklärung abzugeben. Denn für das Finanzamt gibt es keine Fristen!


Kaltschnäuzig auch, wie man mit durch die Mahnung verwirrten Steuerzahlern umgeht. „Ich wollte wissen, ob meine Steuererklärung 2023 für die Einkünfte 2022 eingegangen war“, so ein Finanzamt-Kunde. „Die Verwaltung kann nicht die Rolle eines unabhängigen Beraters übernehmen“, war die Antwort. Übrigens ein Standardsatz!


Und wer per Telefon und per Mail bei Anfragen sein Glück versucht, läuft ins Leere! Hier spricht die Steuerverwaltung ganz einfach von „begrenzter Kommunikation“. Das sollte sich ein Steuerzahler einmal im Umgang mit dem Finanzamt trauen.


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