Unterschiedliche Beträge sind nicht erklärbar
Hundesteuer – für viele Hundebesitzer ein rotes Tuch! Denn eine Hundesteuer lässt sich nicht erklären. Die Begründung, dass die Hundesteuer für die Reinigung der Straßen von den Hinterlassenschaften der Tiere verwendet wird, ist völliger Quatsch! Die Steuer ist nichtzweckgebunden und fließt in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Diese kann das Geld für alles Mögliche verwenden.
Jeder, der in Luxemburg einen Hund besitzt, muss jedes Jahr eine Hundesteuer an die Gemeinde entrichten, in der er wohnt. Im Gesetz vom 9. Mai 2008 wurde sogar festgelegt, dass die Hundesteuer „mindestens 10 Euro“ betragen muss. Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Was zu einem echten Flickenteppich unterschiedlichster Steuersätze für die Vierbeiner führt.
Denn das Recht zur Erhebung der Hundesteuer haben die insgesamt 102 Gemeinden in Luxemburg selbst. In diesem Zusammenhang richtete der Abgeordnete Marc Georgen (Piraten) eine parlamentarische Anfrage an die Innenministerin. Aus der Antwort von Taina Bofferding(LSAP) geht hervor, dass es erhebliche Unterschiede gibt.
Die günstigste Hundesteuer gibt es in der Gemeinde Suessem. Hier zahlen Hundebesitzer 12 Euro für den Vierbeiner. In den Gemeinden Bech, Buerschent, Sëllund Ëlwen kostet der Hund 15 Euro.Die Gemeinde Echternach schießt bei der Hundesteuer den Vogel ab. In der für Hundebesitzer teuersten Gemeinde kostet es 60 Euro. In 18 anderen Gemeinden werden 50 Euro fällig. pro Jahr zu zahlen.
„Luxemburgs Gemeinden erheben diese Steuer, bekommen Geld in ihre Kasse, ohne dafür eine adäquate Gegenleistung zu erbringen“, schimpft Pirat und Tierschutzaktivist Daniel Frères. Diese Steuer habe nur den Zweck Geld in die Kassen zu spülen und die Zahl der Tiere zu begrenzen. Hunde sollen aus den Stadtgebieten gedrängt werden.Deshalb kosten der Zweit- oder Dritthund vielerorts deutlich mehr, wie in Strassen (45 Euro), Useldange (50 Euro, Dritthund 75 Euro) oder Préizerdaul (50 Euro, Dritthund 100 Euro).
Für Daniel Frères kann es in der Chamber deshalb nur eine Forderung geben: „Hundesteuer abschaffen!“ Seit Hundehalter den Kot ihrer Vierbeiner selbst entfernen müssen und Hundehalter regelmäßig mit Kot-Tüten hinter ihren Hunden herlaufen, ist die ursprüngliche Argumentation der Gemeinden nicht mehr haltbar. Zumal es ein Bußgeld gibt, wenn man den Hundekot nicht entfernt.
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