Normale und auch royale Hochzeiten enden in der Regel mit einem Hochzeitskuss vor einer jubelnden Menschenmenge. Doch wer in Luxemburg vor dem Rathaus oder vor der kleinen Kirche im südfranzösischen Bormes-les-Mimosas auf den Hochzeitskuss zwischen Prinzessin Alexandra und Nicolas Bagory wartete, wurde ziemlich enttäuscht. Denn weder bei der standesamtlichen noch bei der kirchlichen Trauung gab es das obligatorische Lippenbekenntnis der gemeinsamen Liebe.
Beide sahen überglücklich aus, schauten sich tief in die Augen – doch zu mehr als einen kleinen, zaghaften Kuss von Bräutigam Nicolas Bagory auf die Stirn seiner Braut Alexandra für ein Hochzeitsfoto hat es nicht gereicht. War ein öffentlicher Kuss dem Brautpaar zu intim? Oder lag es möglicherweise am als sehr zurückhaltend geltenden Bräutigam aus der Bretagne? Oder gibt es andere Gründe? Luxemburg jedenfalls rätselt über den fehlenden Hochzeitskuss!
Dabei gehört der Hochzeitskuss zu den schönsten Hochzeitsbräuchen! Kaum ein anderer, so kurzer Moment, trägt so viel Aussagekraft und Gefühl in sich, wie dieser. Ob Luxemburgs Bürgermeisterin Lydie Polfer bei der standesamtlichen Trauung die Formel: „Sie dürfen die Braut jetzt küssen“ verwendete? Unbekannt! Die Aufforderung zum Hochzeitskuss durch den Bürgermeister zeigt normalerweise das Ende der Trauzeremonie an und gleichzeitig den Beginn der Ehe. Das ist Tradition! Dieser Kuss gehört einfach dazu. Auch heute ist und bleibt der Hochzeitskuss fester Bestandteil einer jeden Hochzeit und wird von den Hochzeitsgästen eigentlich erwartet.
Bei der kirchlichen Hochzeit in Bormes-les-Mimosas war der Hochzeitskuss grundsätzlich kein fester Bestandteil der Eheschließung. Die Katholische Kirche erklärt das Brautpaar in der Regel ohne die Aufforderung zum Kuss zu Mann und Frau. Aber in Absprache mit dem Geistlichen kann ein Brautpaar diesen Wunsch äußern und den Kuss vor dem Altar in die Trauzeremonie mit einbinden lassen.
Auffallend bei Prinzessin Alexandra und Nicolas Bagory ist, dass sie sich damit gegen die Tradition fast aller Königshäuser entschieden.
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